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VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
NachbarrechtstreitAuslegung einer Baugenehmigung auf der Grundlage der eingereichten Pläne (trotz fehlendem Genehmigungsvermerk).Befreiungen von nicht nachbarschützenden Festsetzungen eines Bebauungsplans ohne jede Begründung.Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84
Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837
Dabei ist zunächst mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 13.6.1969 BayVBl 1969, 390; BVerwG vom 25.2.1977 BayVBl 1977, 639; BVerwG vom 19.8.1986 BayVBl 1987, 151; BVerwG vom 26.9.1991 BVerwGE 89, 69 = NVwZ 1992, 977) davon auszugehen, dass sich Dritte gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen können, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit (auch) auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind.Darüber hinaus und im Falle des Abweichens von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar lediglich ein subjektiv öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen; unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (…BVerwG vom 8.7.1998 a.a.O.; BVerwG vom 19.9.1986 NVwZ 1987, 409 unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; siehe auch BayVGH vom 13.1.1999 Az. 1 ZB 99.1079; HessVGH vom 13.7.1999 BauR 2000, 1845).
Insofern ist zu beachten, dass mit der Befreiung nicht nur die entsprechende Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 3 außer Acht gelassen wird, sondern dass an die Stelle der festgesetzten Nutzung eine konkrete andere bebauungsrechtliche Ordnung gesetzt und damit ein anderer Interessenausgleich vorgenommen wird(BVerwG vom 19.9.1986 NVwZ 1987, 409 = DVBl. 1987, 476 = BauR 1987, 70; siehe auch schon BVerwG vom 20.9.1984 ZfBR 1984, 300).
- BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98
Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung; …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837
Dabei hat der Dritte einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB (grundlegend BVerwG vom 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8; siehe auch BVerwG vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 159; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt vom 3.2.2012 Az. 14 CS 11.2284).Geht es folglich um die Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans, kommt es also nicht nur darauf an, ob die Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist, sondern auch darauf, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB im konkreten Fall erfüllt sind (vgl. BVerwG vom 8.7.1998 a.a.O.; s. auch SaarlOVG vom 24.6.1998 Az. 2 V 13/98).
Darüber hinaus und im Falle des Abweichens von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplans hat der Nachbar lediglich ein subjektiv öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen; unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn verletzt, ist dabei nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (BVerwG vom 8.7.1998 a.a.O.; BVerwG vom 19.9.1986 NVwZ 1987, 409 unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; siehe auch BayVGH vom 13.1.1999 Az. 1 ZB 99.1079; HessVGH vom 13.7.1999 BauR 2000, 1845).
- BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87
Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837
Dabei ist zunächst mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 13.6.1969 BayVBl 1969, 390; BVerwG vom 25.2.1977 BayVBl 1977, 639; BVerwG vom 19.8.1986 BayVBl 1987, 151; BVerwG vom 26.9.1991 BVerwGE 89, 69 = NVwZ 1992, 977) davon auszugehen, dass sich Dritte gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen können, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit (auch) auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG vom 26.9.1991 a.a.O.; BVerwG vom 19.10.1995 NVwZ 1996, 888 = BauR 1996, 82; siehe auch Bönker, DVBl. 1994, 506 ff.) kommt dagegen ein Rückgriff auf Art. 14 GG zur Begründung des Nachbarrechtsschutzes wegen eines schweren und unerträglichen Eigentumseingriffs grundsätzlich nicht mehr in Betracht, da durch den den einzelnen baurechtlichen Vorschriften gegebenenfalls zuerkannten Drittschutzcharakter sowie insbesondere das sogenannte Gebot der Rücksichtnahme mögliche Verletzungen nachbarlicher Rechte bereits im Vorfeld des Art. 14 GG aufgefangen werden können.
- VGH Bayern, 03.02.2012 - 14 CS 11.2284
Nachbarrechtstreit
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837
Dabei hat der Dritte einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB (grundlegend BVerwG vom 8.7.1998 NVwZ-RR 1999, 8; siehe auch BVerwG vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 159; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt vom 3.2.2012 Az. 14 CS 11.2284).Ob das der Fall ist, erfordert eine Abwägung der Schutzwürdigkeit des Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung, der Interessen des Bauherrn und dessen, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist (BVerwG vom 5.8.1983 BVerwGE 67, 334/339; ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt vom 3.2.2012 a.a.O.).
- BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks" …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837
Ob eine Norm des öffentlichen Rechts drittschützende Wirkung hat, bestimmt sich nach der sog. Schutznormtheorie (vgl. z.B. BVerwG vom 28.4.1967 BVerwGE 27, 29 = NJW 1967, 1170 = DVBl. 1968, 30; BVerwG vom 15.7.1987 BVerwGE 78, 40 = DVBl. 1987, 1265). - BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837
Dabei ist zunächst mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 13.6.1969 BayVBl 1969, 390; BVerwG vom 25.2.1977 BayVBl 1977, 639; BVerwG vom 19.8.1986 BayVBl 1987, 151; BVerwG vom 26.9.1991 BVerwGE 89, 69 = NVwZ 1992, 977) davon auszugehen, dass sich Dritte gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen können, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit (auch) auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind. - BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837
Ob das der Fall ist, erfordert eine Abwägung der Schutzwürdigkeit des Betroffenen, der Intensität der Beeinträchtigung, der Interessen des Bauherrn und dessen, was beiden Seiten billigerweise zumutbar oder unzumutbar ist (BVerwG vom 5.8.1983 BVerwGE 67, 334/339;… ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt vom 3.2.2012 a.a.O.). - BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83
Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837
Ob eine Norm des öffentlichen Rechts drittschützende Wirkung hat, bestimmt sich nach der sog. Schutznormtheorie (vgl. z.B. BVerwG vom 28.4.1967 BVerwGE 27, 29 = NJW 1967, 1170 = DVBl. 1968, 30; BVerwG vom 15.7.1987 BVerwGE 78, 40 = DVBl. 1987, 1265). - BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. etwa BVerwG vom 26.9.1991 a.a.O.; BVerwG vom 19.10.1995 NVwZ 1996, 888 = BauR 1996, 82; siehe auch Bönker, DVBl. 1994, 506 ff.) kommt dagegen ein Rückgriff auf Art. 14 GG zur Begründung des Nachbarrechtsschutzes wegen eines schweren und unerträglichen Eigentumseingriffs grundsätzlich nicht mehr in Betracht, da durch den den einzelnen baurechtlichen Vorschriften gegebenenfalls zuerkannten Drittschutzcharakter sowie insbesondere das sogenannte Gebot der Rücksichtnahme mögliche Verletzungen nachbarlicher Rechte bereits im Vorfeld des Art. 14 GG aufgefangen werden können. - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2008 - 10 B 616/08
Unterschreitung des Mindestabstands
Auszug aus VGH Bayern, 23.02.2012 - 14 CS 11.2837
Ob dem - auf die Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (vom 29.5.2008 DVBl. 2008, 1132 = NVwZ-RR 2008, 757) gestützten - Vorbringen der Antragstellerin, § 212a Abs. 1 BauGB greife nicht ein, wenn im Rahmen einer Baugenehmigung eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werde, die in keinerlei Zusammenhang mit dem genehmigten Bauvorhaben stehe, zu folgen ist, kann vorliegend offen bleiben. - OVG Saarland, 24.06.1998 - 2 V 13/98
Summarische Würdigung der Sach- und Rechtslage; Antragsverfahren; …
- VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144
Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug …
- VGH Hessen, 13.07.1999 - 4 TG 1322/99
Nachbarklage gegen Baugenehmigung wegen Überschreitung der Geschossflächenzahl …
- VGH Bayern, 13.11.2000 - 1 ZB 99.1079
- BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65
Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2018 - 2 M 53/18
Stopp der Erweiterung des Instituts für Augenheilkunde im Paulusviertel in Halle …
Sind die Erfolgsaussichten offen, findet eine reine Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 23.02.2012 - 14 CS 11.2837 -, juris RdNr. 38;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., RdNr. 964).Im Beschwerdeverfahren ist dabei die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats maßgeblich (…vgl. OVG MV, Beschl. v. 31.05.1994 - 3 M 11/94 -, juris Rdnr. 2; BayVGH, Beschl. v. 23.02.2012 - 14 CS 11.2837 -, a.a.O. RdNr. 38;… SächsOVG, Beschl. v. 10.03.2015 - 1 B 298/14 -, juris Rdnr. 13;… Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 80 RdNr. 147).
- VGH Bayern, 01.03.2016 - 15 CS 16.244
Antragsbefugnis wegen Wertminderung eines Grundstücks
Jedoch ist im vorliegenden Fall auch auf Basis des Vortrags der Antragstellerseite durch die Erteilung der Baugenehmigung ersichtlich keine drittschützende Rechtsnorm verletzt worden, die im Sinne der Schutznormtheorie (…z. B. BVerwG, U. v. 26.10.1995 - 3 C 27/94 - juris Rn. 18, m. w. N.; BayVGH v. 23.2.2012 - 14 CS 11.2837 - BayVBl 2012, 727 = juris Rn. 41;… OVG NW, B. v. 9.3.2007 - 10 B 2675/06 - NVwZ 2007, 735 = juris Rn. 16) neben den mit ihr verfolgten allgemeinen Interessen zumindest auch dem Schutz von Individualinteressen der Antragstellerin zu dienen bestimmt ist.Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. BVerwG, U. v. 26.9.1991 - 4 C 5/87 - BVerwGE 89, 69 = juris Rn. 40 unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Rechtsprechung;… BVerwG, U. v. 23.8.1996 - 4 C 13/94 - BVerwGE 101, 364 = juris Rn. 40 ff.;… BVerwG, U. v. 7.11.1997 - 4 C 7/97 - NVwZ 1998, 735 = juris Rn. 20 f.; siehe auch BayVGH, B. v. 23.2.2012 - 14 CS 11.2837 - juris Rn. 42 m. w. N.) kommt ein unmittelbarer Rückgriff auf Art. 14 GG zur Begründung des Nachbarrechtsschutzes wegen eines schweren und unerträglichen Eigentumseingriffs grundsätzlich nicht mehr in Betracht, weil der Gesetzgeber in Ausfüllung seines legislatorischen Gestaltungsspielraums aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nachbarliche Abwehrrechte verfassungskonform ausgestaltet hat und insofern unter Einschluss der Grundsätze des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots (s.u.) ein geschlossenes System des nachbarlichen Drittschutzes bereitstellt.
- VG Ansbach, 16.06.2020 - AN 4 S 20.00894
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit
Erweist sich der Verwaltungsakt hingegen als voraussichtlich rechtmäßig und das Hauptsacheverfahren damit als voraussichtlich erfolglos, überwiegt das öffentliche Vollziehungsinteresse, dem der Gesetzgeber in Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO generell den Vorrang eingeräumt hat, wenn nicht ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls eine abweichende Entscheidung rechtfertigen (vgl. zu allem BayVGH, B.v. 23.2.2012 - 14 CS 11.2837 - juris Rn. 38;… Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 146, 152 f., 158 f.).
- VGH Bayern, 01.06.2016 - 15 CS 16.789
Kein Nachbarschutz wegen Beeinträchtigung privater Rechte (hier: Überfahrtrecht)
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt ein unmittelbarer Rückgriff auf Art. 14 GG zur Begründung des Nachbarrechtsschutzes wegen eines schweren und unerträglichen Eigentumseingriffs grundsätzlich nicht mehr in Betracht, weil der Gesetzgeber in Ausfüllung seines legislatorischen Gestaltungsspielraums aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nachbarliche Abwehrrechte im Baurecht verfassungskonform ausgestaltet hat und insofern unter Einschluss der Grundsätze des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots ein geschlossenes System des nachbarlichen Drittschutzes bereitstellt (…vgl. BVerwG, U. v. 26.9.1991 - 4 C 5.87 - BVerwGE 89, 69 = juris Rn. 40 unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Rechtsprechung;… ebenso: BVerwG, U. v. 23.8.1996 - 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 = juris Rn. 40 ff.;… U. v. 7.11.1997 - 4 C 7.97 - NVwZ 1998, 735 = juris Rn. 20 f.; ebenso BayVGH, B. v. 23.2.2012 - 14 CS 11.2837 - juris Rn. 42;… B. v. 1.3.2016 - 15 CS 16.244 - juris Rn. 24). - VGH Bayern, 26.04.2021 - 15 CS 21.1081
Klage eines Waldeigentümers gegen eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus auf einem …
Ein unmittelbarer Rückgriff auf Art. 14 Abs. 1 GG zur Begründung des Nachbarrechtsschutzes kommt grundsätzlich nicht mehr in Betracht, weil der Gesetzgeber in Ausfüllung seines legislatorischen Gestaltungsspielraums aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nachbarliche Abwehrrechte verfassungskonform ausgestaltet hat und unter Einschluss der Grundsätze des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme ein geschlossenes System des nachbarlichen Drittschutzes bereitstellt (…BVerwG, U.v. 26.9.1991 - 4 C 5.87 - BVerwGE 89, 69 = juris Rn. 40;… U.v. 23.8.1996 - 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 = juris Rn. 40 ff.;… U.v. 7.11.1997 - 4 C 7.97 - NVwZ 1998, 735 = juris Rn. 20 ff.; BayVGH, B.v. 23.2.2012 - 14 CS 11.2837 - BayVBl 2012, 727 = juris Rn. 42;… B.v. 1.3.2016 - 15 CS 16.244 - juris Rn. 24;… B.v. 1.6.2016 - 15 CS 16.789 - juris Rn. 15;… B.v. 3.1.2018 - 15 ZB 16.2309 - juris Rn. 13). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2018 - 2 M 117/18
Nachbarwiderspruch gegen eine Baugenehmigung für den Ausbau (Anbau und …
Sind die Erfolgsaussichten offen, findet eine reine Abwägung der für und gegen den Sofortvollzug sprechenden Interessen statt (vgl. Beschl. d. Senats v. 10.10.2018 - 2 M 53/18 -, juris RdNr. 10; BayVGH, Beschl. v. 23.02.2012 - 14 CS 11.2837 -, juris RdNr. 38;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 6. Aufl., RdNr. 964). - VG Würzburg, 15.01.2013 - W 5 S 12.992
Nachbarschutz bei Befreiungen; Nachbarschutz durch Festsetzungen eines …
Dabei hat der Dritte einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB (BVerwG, B.v. 08.07.1998, Az. 4 B 64/89, NVwZ-RR 1999, 8; BayVGH, B.v. 23.02.2012, Az. 14 CS 11.2837, BayVBl. 2012, 727).Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn in diesem Fall verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (…BVerwG, B.v. 08.07.1998, a.a.O.; BayVGH, B.v. 23.02.2012, a.a.O.).
- VG Ansbach, 27.10.2021 - AN 4 S 21.01807
Klimacamp unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit
Erweist sich der Verwaltungsakt hingegen als voraussichtlich rechtmäßig und das Hauptsacheverfahren damit als voraussichtlich erfolglos, überwiegt das öffentliche Vollziehungsinteresse, dem der Gesetzgeber in Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO generell den Vorrang eingeräumt hat, wenn nicht ausnahmsweise besondere Umstände des Einzelfalls eine abweichende Entscheidung rechtfertigen (vgl. zu allem BayVGH, B.v. 23.2.2012 - 14 CS 11.2837 - juris Rn. 38;… Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 80 Rn. 146, 152 f., 158 f.). - VGH Bayern, 03.01.2018 - 15 ZB 16.2309
Nachbarschutz gegen Baugenehmigung
"Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt ein unmittelbarer Rückgriff auf Art. 14 GG zur Begründung des Nachbarrechtsschutzes wegen eines schweren und unerträglichen Eigentumseingriffs grundsätzlich nicht mehr in Betracht, weil der Gesetzgeber in Ausfüllung seines legislatorischen Gestaltungsspielraums aus Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG nachbarliche Abwehrrechte im Baurecht verfassungskonform ausgestaltet hat und insofern unter Einschluss der Grundsätze des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots ein geschlossenes System des nachbarlichen Drittschutzes bereitstellt (…vgl. BVerwG, U.v. 26.9.1991 - 4 C 5.87 - BVerwGE 89, 69 = juris Rn. 40 unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren Rechtsprechung;… ebenso: BVerwG, U.v. 23.8.1996 - 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364 = juris Rn. 40 ff.;… U.v. 7.11.1997 - 4 C 7.97 - NVwZ 1998, 735 = juris Rn. 20 f.; ebenso BayVGH, B.v. 23.2.2012 - 14 CS 11.2837 - juris Rn. 42;… B.v. 1.3.2016 - 15 CS 16.244 - juris Rn. 24). - VG Würzburg, 19.04.2013 - W 5 S 13.238
Befreiung; Anzahl der Geschosse; Aussicht; Bebauungsplan; Nachbarschutz
Dabei hat der Dritte einen Rechtsanspruch auf Einhaltung der jeweiligen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB (BVerwG, B.v. 8.7.1998, Az. 4 B 64/89, NVwZ-RR 1999, 8; BayVGH, B.v. 23.2.2012, Az. 14 CS 11.2837, BayVBl. 2012, 727).Unter welchen Voraussetzungen eine Befreiung die Rechte des Nachbarn in diesem Fall verletzt, ist nach den Maßstäben zu beantworten, die das Bundesverwaltungsgericht zum drittschützenden Gebot der Rücksichtnahme i.V.m. § 15 Abs. 1 BauNVO entwickelt hat (…BVerwG, B.v. 8.7.1998, a.a.O.; BayVGH, B.v. 23.2.2012, a.a.O.).
- VG Ansbach, 07.01.2022 - AN 4 S 22.00017
Maskenpflicht, Aufzug, Versammlung mit 5.000 Teilnehmern
- VG Ansbach, 14.05.2021 - AN 4 E 21.00885
Versammlungsverbot wegen Corona
- VG Ansbach, 06.04.2016 - AN 9 K 15.02491
Erfolglose Nachbarklage gegen Mehrfamilienhaus wegen Verschattung von …
- VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619
Erfolglose Nachbarklage gegen Wohnanlage für Betreutes Wohnen - Anordnung von …
- VG Augsburg, 13.05.2015 - Au 4 K 14.1629
Nachbarklage gegen großflächigen Einzelhandel und Drogeriemarkt
- VG Ansbach, 26.04.2021 - AN 4 S 21.00728
Interessenabwägung im Fall einer Allgemeinverfügung nach dem …
- VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 4 S 21.00269
Versammlungsrechtliche Regelungen in einer Allgemeinverfügung
- VG Ansbach, 15.01.2021 - AN 4 S 21.00102
Versammlungsrechtlicher Eilantrag zu einer Veranstaltung abgelehnt
- VG Augsburg, 01.12.2014 - Au 5 S 14.1622
Vorläufiger Rechtsschutz; Nachbarklage; Baugenehmigung zur Errichtung eines …
- VG Ansbach, 23.08.2021 - AN 4 S 21.01552
Abänderung der angezeigten Versammlungsstrecke
- VG Ansbach, 06.05.2022 - AN 4 S 22.01071
Begriff des Arbeitgebers im arbeitsschutzrechtlichen Sinn, Generalunternehmer, …
- VG Augsburg, 13.11.2013 - Au 4 K 13.564
Nachbarklage (abgelehnt); Bebauungsplan ... des Marktes ...; Befreiungen von …
- VG Ansbach, 07.06.2023 - AN 4 S 23.1159
Erfolgloser Einwand gegen die Verlegung eines Versammlungsortes
- VG Ansbach, 06.12.2023 - AN 4 S 23.2243
Beschäftigungsverbot für Mitarbeiterin eines Prostitutionsgewerbes
- VG Bayreuth, 20.12.2017 - B 6 S 17.936
Rechtswidrige Entziehung einer Ausbildungserlaubnis wegen Ermessensausfall